2G Plus im Rondo – neue CoronaSchVO

Die neue Coronaschutzverordnung vom 23.12.2021 ist ab dem 28.12.2021 gültig.

Damit dürfen nur noch immunisierte Personen die Trainingsangebote im Rondo wahrnehmen, die zusätzlich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen können.
Auch das freie Training ist ab dem 28.12.2021 nur noch immunisierten und getesteten Personen gestattet.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von dieser Einschränkung ausgenommen. 

Als Verantwortliche sind wir vom Vorstand gehalten, die Nachweise zu kontrollieren bzw. kontrollieren zu lassen. Damit wir nicht den freien Zugang zum Rondo sperren müssen, um unserer Verantwortung nachkommen zu können, bitten wir Euch, die Nachweise selbstständig zu erbringen und zu dokumentieren.

Es liegen wieder Listen aus bzw. werden von Trainern/Gruppensprechern bereitgehalten.

Jeder, der in den Rondo kommt, um zu trainieren, muss sich zwingend in eine der ausliegenden Listen eintragen. Mit der Unterschrift bestätigt jeder, dass ein zum Zeitpunkt des Trainings gültiger (max. 24 Std. alter Antigen-bzw. max. 48 Std. alter PCR-)Test vorhanden ist. Testnachweise sind mind. 4 Wochen aufzuheben, damit wir bei Bedarf die Richtigkeit der gemachten Angaben kontrollieren (lassen) können.

Es gelten weiterhin alle bisherigen Regeln zur Eindämmung der Pandemie, die Ihr bitte beherzigt:

 

  • Bitte nicht zum Training erscheinen, wenn Krankheitssymptome (insb. der oberen Atemwege) erkennbar sind
  • Bitte immer eine Maske tragen außer bei der aktiven Sportausübung
  • Abstand halten
  • wenn Husten/Niesen, dann in die Armbeuge 
  • Hände regelmäßig waschen / desinfizieren
  • Lüften (i.e. warm anziehen, ggf. ist die Halle häufiger kühl)